Hier findet Ihr alle aktuellen Informationen zur Corona-Lage:

04/01/22

COVID-19 in Thüringen

https://www.tmasgff.de/covid-19

 

CORONA-REGELN ab 18. MÄRZ

NEUE THÜRINGER CORONA-REGELN

Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die neue Thüringer Corona-Verordnung unterzeichnet.

Neben den Basisregelungen des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist in der Thüringer Verordnung auch die Fortführung bestimmter Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Einzelhandel und 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, bis zum 2. April 2022 geregelt.

Die neuen Regeln gelten ab morgen. Hier gibt es eine Übersicht zu den Maßnahmen

AB 1. MÄRZ

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Infektionsschutz in Thüringen ab 07.02.22

INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMEN ANGEPASST

Die Thüringer Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. Februar beschlossen, die Infektionsschutzmaßnahmen mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante anzupassen. Somit gilt in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung. Damit erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen. Außerdem werden zu Sportveranstaltungen wieder Zuschauer*innen zugelassen und Schwimmhallen können wieder öffnen.

Die angepasste Verordnung wurde heute verkündet und gilt bis einschließlich 2. März 2022.

Landkreise und kreisfeie Städte, die sich aufgrund des Thüringer Ampelsystems derzeit in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen lokal weitere Öffnungsschritte umsetzen. Um einen thüringenweit einheitlichen Rahmen zu gewährleisten, hat das Thüringer Gesundheitsministerium allen Gebietskörperschaften eine entsprechende Muster-Allgemeinverfügung übersandt.

Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen ist von 33 Prozent am 1. Januar 2022 auf heute 8,6 Prozent erheblich gesunken – diese Entspannung ist eine wichtige Verschnaufpause für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Noch ist unklar, welche konkreten Auswirkungen die Omikronwelle in Thüringen auf die medizinische Versorgung und die kritische Infrastruktur haben wird. Anders als in anderen Bundesländer steht uns der große Anstieg noch bevor. Wir werden uns daher weiter an unserem Ampelsystem orientieren: Dort, wo es die Situation in den Krankenhäusern zulässt, sind derzeit Öffnungsschritte möglich. Sollte lokal die Hospitalisierungsrate ansteigen, greifen wieder entsprechende Verschärfungen. Mit diesem System sind wir gut gerüstet und können auf unterschiedliche Szenarien reagieren. Wir haben es nach wie vor mit einem hochansteckenden Virus zu tun – der Schutz der Bevölkerung steht für mich weiterhin an erster Stelle. Ich kann Sie daher nur erneut dazu aufrufen, durch die Corona-Schutzimpfung Ihr individuelles Risiko vor einem schweren Krankheitsverlauf zu senken.“

Die aktualisierte Verordnung haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

 

Was gilt aktuell in Thüringen?

2G-Plus bedeutet, dass der Zugang auf geimpfte Personen und genesene Personen, die zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen können, beschränkt wird.

Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt die Testpflicht für:

  • Geboosterte
  • „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)

Noch nicht eingeschulte Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Für Jugendliche (bis 18 J.) reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule. Für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Attest erforderlich), reicht ebenfalls ein Nachweis über ein negatives Testergebnis.

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ACHTUNG! WICHTIG!

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Auf ungedeckten Sportanlagen kann der Vereinssportbetrieb mit der Einschränkung stattfinden, dass die Sportler bereits in Sportsachen auf die Sportanlage kommen und diese nach der Nutzung unverzüglich wieder verlassen. Es stehen keine Umkleideräume, sondern ausschließlich Toiletten für die Nutzung zur Verfügung.

1. Die generelle Untersagung von Sport in geschlossenen Räumen wird aufgehoben.

2. Die Benutzung gedeckter Sportanlagen wird auf die Nutzung durch den organisierten Sport im Sinne der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (Schul-, Vereins und Leistungssport) und ausschließlich für sportliche Zwecke beschränkt. Es gelten zudem die Beschränkungen im Sinne der 5. Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetriebes vom 27.10.2021 in den Warnstufen, d.h. insbesondere die max. Beschränkung der Anzahl gleichzeitiger Nutzer in der Warnstufe gemäß Ziff. II. b in Verbindung mit Anlage 2 wird verbindlich vorgeschrieben.

3. Eine Benutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist für alle Sportanlagen (Indoor und Outdoor) untersagt. Die Ziff. III. 5 der Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 4 (Nutzungsbedingungen) wird dahingehend angepasst, dass Sportler*innen die Sportanlage in Sportkleidung betreten und verlassen müssen und Kleidungswechsel sowie Körperpflege einschl. Duschen ausschließlich zu Hause vorgenommen werden.

4. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Ziff. III. 4 der Nutzungsbedingungen) und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen auf den Sportanlagen sowie der Aufenthalt auf der Sportanlage vor/nach dem Trainingsbetrieb werden ebenfalls untersagt.

5. Ausnahmen gelten ausschließlich für dauervermietete Räumlichkeiten. Hierfür sind die allgemeingültigen Bestimmungen zu beachten. Zudem wird auch hier an ihre Verantwortung der Sportvereine appelliert, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken.

6. Auf die sonstigen Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich nochmals hingewiesen.

Wir bitte um Beachtung, dass diese Entscheidung unter den pandemischen Bedingungen ein Zugeständnis an die Vereine in der Erwartung des verantwortungsvollen Umgangs mit der Situation ist. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Regeln behält sich die Landeshauptstadt Erfurt daher vor, diese ggf. auch wieder zu verschärfen. Danke für Ihr Verständnis.

Werkleitung Erfurter Sportbetrieb

ESB_Infektionsschutzkonzept_5.Fortschreibung.pdf

Gesundheitsministerin_aktuell.pdf

Das öffentliche Eislaufen wird eingestellt. Freizeitsport darf nur noch im Freien stattfinden, nicht mehr in geschlossenen Räumen.

Sport in der Pandemie

Corona-Verschärfungen im SPORT, 2G+

Aktuelle Coronavirus Informationen für Sportvereine und Verbände

2G gilt im Thüringer Erwachsenensport ab 19. November 2021

Ab 19. November gilt 2G im Thüringer Sport mit Ausnahmen für Kinder- und Profibereich

Soforthilfeprogramme für den Sport - Überbrückungshilfen

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 19. November 2021

Sonderseite Thüringer Sportministerium

Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Sonderseite Thüringer Gesundheitsministerium

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen ...

Coronavirus: Aktuelle Information zur Bearbeitung des Fallgeschehens in der Corona-Pandemie